AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Crear Tennisschule – Daniel Kneifel & Osvaldo Valle Arevalo GbR. Gültig ab 01.03.2021

1. Vertragsschluß, Einbeziehung der AGB Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande oder durch die Teilnahme am ersten vereinbarten Trainingstermin. Die Tennisschule ist der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.

2. Training Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen zwei und acht Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o. ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Der Preis für eine Einzel-Trainerstunde beträgt 45,-Euro, für Zweier-Training 22,50,-Euro pro Person, für Dreier-Training 15,-Euro pro Person und für ViererTraining 11,25,-Euro pro Person, jeweils inklusive der gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Sporttauglichkeit Der Kunde versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und dass er uns über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.

4. Aufsicht bei Kindern Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

5. Ausschluss vom Training Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

6. Augefallene Stunden Einzeltraining: Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls trägt der Leistungsempfänger die Kosten zu 100%. Gruppentraining: Gruppenunterricht kann nicht von einzelnen Personen nachgeholt werden, wenn mindestens eine Person aus der Gruppe an der Unterrichtsstunde teilgenommen hat. Von uns abgesagte Trainingsstunden werden nachgeholt. Trainingseinheiten, welche durch, von der Tennisschule nicht zu verantwortende Umstände ausfallen müssen, gehen zu Lasten des Abonnenten.

7. Haftung Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8. Mängelrügen und Gewährleistung Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

9. Vertragsauflösung Eine vorzeitige Vertragsauflösung bedarf einer schriftlichen Bestätigung der Tennisschule. Ein Anspruch auf Rückerstattung der offenen Beträge besteht nicht.

10. Datenschutz Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.